Kurtaxe in Bibione 2019

Bibione spiaggiaDie Kurtaxe in Bibione, einem offiziell anerkannten Urlaubsort, wird vom ersten Mai bis zum 30. September für höchstens 10 aufeinanderfolgende Übernachtungen in einer Ferienunterkunft erhoben. Nach dem Beschluss der Gemeinde San Michele al Tagliamento, welcher in der Regel zu Beginn des Jahres erfolgt, muss jeder Anbieter den Preis pro Person und pro Übernachtung je nach Typ der Unterkunft erheben.

Preisliste der Kurtaxe in Bibione

Für 1 bis 5 Sternehotels variiert der Preis zwischen 0,75 € und 1,60 €.
Für Feriendörfer, Residence und Hotels mit Klassifizierung von 2, 3 und 4 Sternen, beträgt der Preis zwischen 0,90 € und 1,50 €.
In Feriendörfern, Hotels und Residence, die Frühstück anbieten, mit Klassifizierung von 1 bis 4 Sternen, beträgt der Preis zwischen 0,75 € und 1,35 €.
Für alle weiteren Strukturen und Unterkünfte, wie Apartments, Residence, Ferienhäuser, Touristendörfer, Bed and Breakfast, möblierte Wohneinheiten zur Urlaubsvermietung variiert der Preis zwischen 0,75 € und 0,85 €.
In Agriturismi und Agricampeggi (Zeltplätze) und Fischereitourismus beträgt der Preis 0,45 €.
Für Übernachtungsunterkünfte im Freien, wie Touristendörfer, Zeltplätze und Marina Resort variiert der Preis zwischen 0,60 € und 0,85 €.

Wie erfolgt die Bezahlung der Kurtaxe?

Bis zum Ende des Urlaubs in Bibione wird die Kurtaxe an den Anbieter oder Vermieter der Ferienunterkunft, in welcher man übernachtet hat, bezahlt!
Diese wird nicht für Einwohner der Gemeinde San Michel al Tagliamento, Arbeitnehmer, die im Gebiet operieren (sowohl saisonal als auch zeitlich befristet) und alle die nach Artikel 4 der kommunalen Bestimmungen davon befreit sind, erhoben.
Außerdem von der Bezahlung befreit sind:

  • Kinder bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres;
  • Personen mit Körperbehinderung oder nicht selbständige Personen mit ärztlichem Attest, Begleitperson  inbegriffen;
  • Personen, die sich der Dialyse in Strukturen der ASL des Veneto Orientale in Bibione unterziehen;
  • Angehörige der Polizei, staatliche und lokale Ordnungshüter, Angehörige der Streitkräfte und Feuerwehr im Dienst;
  • im sozialen Bereich tätige Freiwillige, die bei Manifestationen und Veranstaltungen sowie ambientalen und humanitären Unglücken Hilfe leisten;
  • Busfahrer und Reisebegleiter, die bei organisierten Gruppen im Dienst sind. Die Befreiung tritt bei Busfahrern und Reisebegleitern pro 20 Teilnehmer, die in der selben Struktur übernachten in Kraft;
  • Personen, die in touristischen Übernachtungsmöglichkeiten logieren aufgrund von Verordnungen öffentlicher Behörden bei außerordentlichen Notfällen.


Für weitere Informationen kann man sich auf das Regolamento per la disciplina dell'imposta di soggiorno, ab 01.01.2018 in Kraft getreten und genehmigt C.C. n.7 del 08/03/2018 beziehen. Es kann direkt auf der Internetseite der Comune di San Michele al Tagliamento aufgerufen werden.